Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martin Betz, AI Traction („AI Traction“ oder „Auftragnehmer“). Anschrift und Kontakt: siehe Impressum auf ai-traction.de.
Stand: 13. Oktober 2026
English version
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AI Traction und ihren Kunden über Beratung, Analyse, Konzeption, Entwicklung, Einrichtung, Betrieb und Betreuung von Software, KI-Systemen und Automatisierungen, über Websites sowie über Schulungen und Workshops. Sie gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge dieser Art mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
- AI Traction schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt AI Traction nicht.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn AI Traction ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt. Sie gelten nur, wenn AI Traction ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder einem Projektplan, haben Vorrang vor diesen AGB. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag geht ein abgeschlossener Vertrag zur Auftragsverarbeitung diesen AGB vor. Für die Haftung gilt auch insoweit § 12.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von AI Traction sind 30 Tage ab Angebotsdatum bindend, sofern im Angebot nichts anderes steht.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt (eine E-Mail genügt) oder wenn AI Traction auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Leistung beginnt.
- Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen sind das Angebot und die darin genannten Unterlagen in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Beschreibungen auf der Website, in Präsentationen oder Prototypen sind keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.
- Eine Garantie übernimmt AI Traction nur, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und in Textform vereinbart ist.
§ 3 Leistungen
- Analyse, Beratung, Schulung, Betreuung und Betrieb erbringt AI Traction als Dienstleistung. Geschuldet ist die sorgfältige Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.
- Entwicklung und Einrichtung erbringt AI Traction als Werkleistung, wenn das Angebot ein bestimmtes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis beschreibt. Andernfalls gilt Absatz 1.
- AI Traction erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Hinweise zu rechtlichen Themen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Datenschutzbeauftragten.
- AI Traction bestimmt Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung selbst, soweit nichts anderes vereinbart ist. Leistungen erfolgen in der Regel per Fernzugriff und Videokonferenz, Termine vor Ort nach Absprache.
- AI Traction darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten dafür die Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§ 4 Besonderheiten von KI-Systemen
- KI-Systeme, insbesondere solche auf Grundlage großer Sprachmodelle, arbeiten nach Wahrscheinlichkeiten. Nach dem Stand der Technik können sie auch bei sorgfältiger Konzeption und Einrichtung unvollständige, ungenaue oder falsche Ergebnisse erzeugen. Maßstab sind die im Angebot vereinbarten Anforderungen, insbesondere Testfälle, Prüf- und Freigabeschritte und, soweit vereinbart, Fehlerquoten. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist die bei vergleichbaren KI-Systemen nach dem Stand der Technik bei Abnahme übliche Qualität geschuldet. Einzelne fehlerhafte Ergebnisse innerhalb dieses Maßstabs sind kein Mangel.
- Der Kunde prüft Ergebnisse eines KI-Systems, bevor er sie gegenüber Dritten verwendet oder auf ihrer Grundlage Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung trifft. Das gilt besonders für den Versand von Nachrichten, Angeboten und Rechnungen. Einen automatischen Versand ohne menschliche Freigabe richtet AI Traction nur ein, wenn der Kunde das ausdrücklich in Textform wünscht.
- KI-Systeme nutzen Dienste Dritter, etwa Sprachmodelle von Anthropic, OpenAI oder Google. Der Kunde schließt die dafür nötigen Verträge mit den Anbietern selbst ab und trägt die Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. AI Traction hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Preise, Funktionsumfang, Nutzungsbedingungen und Modellversionen dieser Dienste. Änderungen auf Seiten der Anbieter nach Abnahme sind kein Mangel der Leistung von AI Traction. Eine Anpassung an solche Änderungen erbringt AI Traction im Rahmen eines Betreuungsvertrags oder gegen gesonderte Vergütung.
- Der Kunde ist als Betreiber für den rechtmäßigen Einsatz des KI-Systems in seinem Unternehmen verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), des Datenschutzrechts und des Arbeitsrechts. AI Traction unterstützt ihn dabei im vereinbarten Umfang.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde unterstützt AI Traction bei der Leistungserbringung. Er wird insbesondere
- einen fachlich zuständigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartner benennen,
- rechtzeitig die nötigen Informationen, Unterlagen, Testdaten, Zugänge und Berechtigungen bereitstellen,
- die nötigen Lizenzen und Konten für Software und Dienste Dritter beschaffen,
- Zwischenergebnisse in angemessener Frist prüfen und Rückmeldung geben,
- seine Daten und Systeme vor Beginn der Arbeiten und danach regelmäßig nach dem Stand der Technik sichern, sodass sie mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können,
- Änderungen an Systemen nach Möglichkeit zuerst in einer Testumgebung prüfen lassen,
- bei Anbietern von KI- und Cloud-Diensten Ausgabenlimits und Kostenwarnungen einrichten und Zugänge von AI Traction nach Vertragsende entziehen.
- Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten und Inhalte, die er AI Traction überlässt, rechtmäßig nutzen und für die vereinbarten Zwecke verarbeiten lassen darf.
- Kommt der Kunde einer Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand kann AI Traction nach den vereinbarten Sätzen, hilfsweise nach den Sätzen in § 9 Absatz 3, berechnen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
§ 6 Änderungen des Leistungsumfangs
- Beide Parteien können Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs verlangen. Änderungswünsche bedürfen der Textform.
- AI Traction teilt dem Kunden in angemessener Frist mit, wie sich die Änderung auf Aufwand, Vergütung und Termine auswirkt. Die Änderung wird verbindlich, wenn beide Parteien sie in Textform bestätigen. Bis dahin arbeitet AI Traction auf Grundlage des bisherigen Leistungsumfangs weiter.
- Aufwand für die Prüfung umfangreicher Änderungswünsche kann AI Traction nach Aufwand berechnen, wenn sie den Kunden vorher darauf hinweist.
§ 7 Termine und Fristen
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
- Ereignisse höherer Gewalt und andere Umstände, die AI Traction nicht zu vertreten hat, verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Dazu gehören insbesondere Ausfälle oder Störungen bei Diensten Dritter nach § 4 Absatz 3, Netzausfälle, Krankheit sowie behördliche Maßnahmen. Dauert eine Behinderung länger als sechs Wochen, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen; erbrachte Leistungen werden vergütet.
§ 8 Abnahme
- Werkleistungen nimmt der Kunde ab. AI Traction zeigt die Abnahmebereitschaft in Textform an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Arbeitstagen (Montag bis Freitag außer gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) und erklärt dann die Abnahme oder teilt die festgestellten Mängel in Textform mit.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. AI Traction weist den Kunden mit der Anzeige der Abnahmebereitschaft auf diese Folge hin.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. AI Traction beseitigt sie im Rahmen der Mängelrechte.
- In sich abgeschlossene Teilleistungen kann AI Traction zur Teilabnahme vorlegen.
§ 9 Vergütung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot, als Festpreis, Pauschale, laufende monatliche Vergütung oder nach Aufwand.
- Ist Vergütung nach Aufwand vereinbart, aber kein Satz genannt, gilt ein Tagessatz von 1.500 Euro für acht Stunden. AI Traction rechnet in Abschnitten von 15 Minuten ab und weist den Aufwand auf Wunsch nach.
- AI Traction kann Abschlagszahlungen nach dem Angebot verlangen, sonst nach dem Wert der erbrachten Leistungen (§ 632a BGB). Laufende monatliche Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 BGB.
- Reisekosten und Spesen für Termine vor Ort außerhalb von Bonn trägt der Kunde, wenn sie vorher abgestimmt sind. Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug rechnet AI Traction mit 0,50 Euro je Kilometer ab, Bahnfahrten nach Beleg.
- Kosten für Dienste Dritter nach § 4 Absatz 3 trägt der Kunde. Bucht AI Traction solche Dienste auf Wunsch des Kunden in eigenem Namen, stellt sie die Kosten weiter in Rechnung.
- Bei laufenden Verträgen kann AI Traction die Vergütung frühestens nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit und höchstens einmal in zwölf Monaten mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsbeginn anpassen. Der Kunde kann den Vertrag bei jeder Erhöhung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen. AI Traction weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
- Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann AI Traction weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich zurückhalten.
§ 10 Nutzungsrechte
- An den Arbeitsergebnissen, die AI Traction für den Kunden individuell erstellt, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte und unwiderrufliche Recht, sie für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten und durch Dritte bearbeiten zu lassen. Die Nutzung durch mit ihm verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) ist eingeschlossen. Das Recht ist nur zusammen mit dem Unternehmen oder dem betroffenen Unternehmensteil übertragbar. Ausschließliche Rechte erhält der Kunde nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
- Vorbestehende Komponenten, Module, Vorlagen, Werkzeuge, Methoden und allgemeines Know-how von AI Traction verbleiben bei ihr; das gilt auch für alle Rechte daran. Soweit sie in Arbeitsergebnisse eingehen, erhält der Kunde daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Umfang von Absatz 1, beschränkt auf die Nutzung zusammen mit diesen Arbeitsergebnissen. AI Traction darf solche Komponenten und die bei der Arbeit gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse weiter verwenden, ohne vertrauliche Informationen des Kunden preiszugeben.
- Für Open-Source-Komponenten und Software Dritter gelten deren Lizenzbedingungen. AI Traction nennt diese auf Wunsch.
- Mit Hilfe von KI erzeugte Inhalte sind nicht in jedem Fall urheberrechtlich geschützt. AI Traction räumt Rechte daran ein, soweit solche Rechte bestehen.
- Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung für die betreffenden Arbeitsergebnisse darf der Kunde sie vorläufig nutzen. Ist er mit dieser Vergütung mehr als 30 Tage in Verzug, kann AI Traction die Erlaubnis nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen.
- AI Traction darf den Kunden nach Abschluss des Projekts mit Namen und Logo als Referenz nennen. Inhalte und Ergebnisse des Projekts veröffentlicht AI Traction nur mit Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann der Nennung vorab im Angebot oder jederzeit später in Textform widersprechen.
- Machen Dritte geltend, dass Arbeitsergebnisse von AI Traction ihre Schutzrechte verletzen, informiert der Kunde AI Traction unverzüglich in Textform und überlässt ihr, soweit möglich, die Abwehr. AI Traction kann nach ihrer Wahl die nötigen Rechte beschaffen oder die Arbeitsergebnisse unter Erhalt der vereinbarten Funktion ändern. Schadensersatz richtet sich nach § 12. Der Kunde stellt AI Traction von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Daten oder Vorgaben beruhen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
§ 11 Mängelrechte
- Bei Werkleistungen leistet AI Traction für Mängel zunächst Nacherfüllung, nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach § 12.
- Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, wie sich der Mangel zeigt, und, soweit möglich, mit Beispielen.
- Kein Mangel liegt vor, soweit eine Abweichung darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter die Leistung ohne Zustimmung von AI Traction verändert hat, dass der Kunde sie entgegen den Vorgaben nutzt, oder dass sich nach der Abnahme Systeme, Schnittstellen oder Dienste Dritter geändert haben (§ 4 Absatz 3). Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht besteht oder nicht von AI Traction zu vertreten ist, kann sie den Aufwand für die Prüfung nach § 9 Absatz 3 berechnen, wenn der Kunde dies bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.
- Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche nach § 12 Absatz 1, bei Arglist und für Ansprüche aus einer Garantie. Dafür gelten die gesetzlichen Fristen.
- Bei Dienstleistungen bessert AI Traction eine nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung innerhalb angemessener Frist ohne zusätzliche Vergütung nach, wenn der Kunde die Abweichung unverzüglich in Textform rügt.
§ 12 Haftung
- AI Traction haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AI Traction nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- In den Fällen von Absatz 2 ist die Haftung je Schadensfall auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: die Nettovergütung des betroffenen Auftrags oder 50.000 Euro. Bei laufenden Verträgen gilt die Nettovergütung für zwölf Monate. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen ist die Haftung auf das Doppelte dieses Betrags begrenzt. Die Parteien können vor Vertragsschluss gegen Aufpreis eine höhere Haftungssumme vereinbaren.
- Für den Verlust von Daten haftet AI Traction in den Fällen von Absatz 2 nur bis zur Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten nach § 5 Absatz 1 e) gesichert hätte, es sei denn, die Datensicherung gehört zu den vereinbarten Leistungen von AI Traction.
- Im Übrigen ist die Haftung von AI Traction ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AI Traction.
- Für Ansprüche wegen Mängeln von Werkleistungen gilt § 11 Absatz 4. Andere Schadensersatzansprüche in den Fällen von Absatz 2 verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Schaden und den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch in drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Ansprüche nach Absatz 1 verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten, vertraulich. Sie nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags und geben sie nur an Mitarbeiter, Subunternehmer und Berater weiter, die sie dafür kennen müssen und die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Vertraulich sind alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kunden- und Preisdaten, Quellcode und Zugangsdaten.
- Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag bekannt werden, die der empfangenden Partei vorher rechtmäßig bekannt waren, die sie von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit rechtmäßig erhält oder die sie selbst unabhängig entwickelt hat. Sie gilt außerdem nicht, soweit eine Partei aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist. In diesem Fall informiert sie die andere Partei, soweit zulässig, vorher.
- Die Pflicht gilt während der Vertragslaufzeit und drei Jahre über ihr Ende hinaus. Für Geschäftsgeheimnisse und Zugangsdaten gilt sie unbefristet.
- Auf Verlangen gibt jede Partei nach Vertragsende vertrauliche Unterlagen der anderen Partei heraus oder löscht sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 14 Datenschutz
- Verarbeitet AI Traction bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. AI Traction verarbeitet solche Daten erst nach Abschluss dieses Vertrags. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
- Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Ansprechpartner des Kunden stehen in der Datenschutzerklärung auf ai-traction.de.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
- Verträge über laufende Leistungen, etwa Betreuung und Betrieb, laufen auf unbestimmte Zeit, sofern das Angebot keine feste Laufzeit nennt. Sie sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist die Kündigung nach § 627 BGB ausgeschlossen.
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für AI Traction insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung mehr als 60 Tage in Verzug ist.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
- Nach Vertragsende unterstützt AI Traction den Kunden auf Wunsch bei der Übergabe an ihn oder einen Dritten gegen Vergütung nach Aufwand.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
- Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag. Das gilt insbesondere für Kunden in der Europäischen Union (Art. 25 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012), in der Schweiz, Norwegen und Island (Art. 23 Lugano-Übereinkommen) und im Vereinigten Königreich (Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005). Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Erfüllungsort für die Leistungen von AI Traction ist Bonn, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Abreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
- Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
- Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Absatz 2 BGB).